05. Feb. 2011

Kitzbühel sorgt sich um sein Stadtbild

Was bei allem Glanz und Glamour, Sport und Mythos vergessen wird: Kitzbühel ist in Jahrhunderten gewachsen Im 12. Jahrhundert wird Chizbuhel erstmalig urkundlich als bayerische Siedlung erwähnt. 1255 kommt Chizbuhel mit der ersten bayerischen Landesteilung zu Oberbayern. Von Herzog Ludwig II. erhält Kitzbühel 1271 das Stadtrecht. Erst 1504 kam Kitzbühel dauerhaft an Tirol.
Wohlhabend und bedeutend wurde die Stadt durch den Kupfer- und  Silberabbau unter den Fuggern zu Augsburg.

Die Altstadt von Kitzbühel: Sie ist seit hunderten von Jahren kaum verändert worden. Einen perspektivisch einmaligen Kupferstich von Andreas Faistenberger aus dem Jahre 1620, konzipiert wie eine Google Map , könnte man heute noch problemlos als Stadtführer benutzen. Unter diesen Umständen tut sich Kitzbühel natürlich schwer, in und um seine Altstadt, notwendige bauliche Veränderungen vorzunehmen.

Die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel (BH, Bezirks-Verwaltungssitz des Bundeslandes Tirol, vgl. einem deutschen Landkreis), ist untergebracht im ältesten Teilbereich der Innenstadt. Vor Jahrhunderten war hier der Sitz des Bergamtes, baulich angelehnt an die alte Stadtmauer. Ihr vorgelagert liegt der Stadtpark, ein beliebter Treff für Kitzbüheler und Urlaubsgäste. Auf dieser gemeindeeigenen Fläche will nun das Land  eine neue BH erzwingen.
 
Als der Bund vor Jahren ein wertvolles Gebäude, das ehemalige bundeseigene Finanzamt, schräg  gegenüber der Bezirkshauptmannschaft, an einen privaten Investor verscherbelte wurde wertvolle Bausubstanz, ohne jede Rücksicht auf die Stadtentwicklung, aus der Hand gegeben. Natürlich rächt es sich jetzt, wenn die Stadt, gewissermaßen unter Zwang, radikale Eingriffe in ihre  Substanz dulden muss, nur weil sich Bund und Land keinen Deut um Kitzbüheler Belange scheren.
 
Die beste Löung wäre: Bund und Land müssen das alte Finanzamt im Interesse der Stadtentwicklung zurückzukaufen. Dr. Klaus Winkler, Bürgermeister von Kitzbühel, stellt  klar: „Ein BH-Neubau ohne Bürgerbeteiligung kommt nicht in Frage.“